Frauke Brosius Gersdorf wurde nicht Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Das ist zunächst ein politischer Vorgang und keine Staatskrise. Wer für eines der mächtigsten Richterämter Deutschlands vorgeschlagen wird, muss nicht nur mit Zustimmung rechnen, sondern ebenso mit Kritik, politischem Widerstand und am Ende auch mit dem Scheitern. Doch ein Jahr nach der gescheiterten Kandidatur ist Frauke Brosius Gersdorf präsenter denn je.
Sie veröffentlicht ein Buch. Sie gibt Interviews. Sie spricht über Demokratie, Rechtsstaat, Medien, Schwangerschaftsabbruch, Parteiverbote und die Lehren aus ihrer eigenen gescheiterten Wahl. Ihr Buch trägt den Titel „Wahl und Wahrheit“ und verspricht nicht weniger als eine Analyse dessen, „was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“.
Damit drängt sich eine unangenehme Frage auf. Seit wann ist das politische Schicksal von Frauke Brosius Gersdorf ein Maßstab für den Zustand der deutschen Demokratie?
Brisante Frage an Brosius Gersdorf. Darf Demokratie auch Nein sagen?
Demokratie bedeutet nicht, dass derjenige gewählt wird, der sich selbst oder dessen Unterstützer für besonders geeignet halten. Demokratie bedeutet gerade, dass Mehrheiten ausbleiben können. Das gilt für Bürgermeister, Ministerpräsidenten und Bundeskanzler ebenso wie für Richterwahlen, bei denen parlamentarische Mehrheiten erforderlich sind.
Brosius Gersdorf interpretiert das Geschehen erheblich grundsätzlicher. Nach ihrer Darstellung hat die Auseinandersetzung Schaden am Bundesverfassungsgericht und „ein Stück an unserer Demokratie“ angerichtet. Politiker hätten sich treiben und desinformieren lassen. Sie fordert deshalb Konsequenzen, damit sich eine solche Politisierung der Richterwahl nicht wiederhole.
Das darf man so sehen. Man darf allerdings ebenso fragen, ob hier Ursache und Wirkung vertauscht werden. Eine Demokratie beweist ihre Funktionsfähigkeit schließlich nicht dadurch, dass ein bestimmter Kandidat gewählt wird. Sie beweist sie auch dadurch, dass eine Kandidatur scheitern kann.
Erstaunliche Dauerpräsenz. Markus Lanz und Frauke Brosius Gersdorf
Besonders auffällig ist die mediale Aufmerksamkeit. Der von Ihnen vorgelegte Beitrag beschreibt regelmäßige Auftritte bei Markus Lanz, eine Kolumne in der „Süddeutschen Zeitung“, ein großes Interview und nun das eigene Buch. Und Markus Lanz scheint tatsächlich ausgesprochen angetan zu sein. Auf der offiziellen Verlagsseite von „Wahl und Wahrheit“ wird Lanz sogar werbewirksam mit seinem Urteil über das Buch zitiert.
Er bezeichnet es als „sehr, sehr lesenswert“. Von einem „Narren gefressen“ zu sprechen, wäre journalistisch eine Interpretation. Feststellen lässt sich dagegen durchaus eine bemerkenswerte publizistische Wertschätzung. Und genau daraus ergibt sich eine weitere Frage. Warum erhält eine gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht eine derartige öffentliche Bühne?
Explosiver Vergleich. Robert Seegmüller verschwand weitgehend geräuschlos
Besonders interessant ist ein Vergleich mit Robert Seegmüller. Der Verwaltungsrichter war ebenfalls als Kandidat für das Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Seine Kandidatur scheiterte am politischen Widerstand der Grünen. Der Artikel erinnert daran, dass seine Aussagen zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze auf Ablehnung gestoßen waren.
Wo war anschließend die monatelange gesellschaftliche Aufarbeitung? Wo waren die großen Talkshows? Wo war die Frage, ob sein Scheitern die Demokratie beschädigt habe? Wo war das Buch über die Krise des Rechtsstaats? Gerade dieser Vergleich ist wichtig, weil er das eigentliche Problem offenlegt. Nicht jede gescheiterte Richterkandidatur wird automatisch als demokratisches Trauma behandelt.
Warum also diese außergewöhnliche Aufmerksamkeit für Frauke Brosius Gersdorf?
Unbequeme Wahrheit. Fachliche Kompetenz begründet keinen Anspruch auf Karlsruhe
Dass Brosius Gersdorf eine hochqualifizierte Rechtswissenschaftlerin ist, muss man für eine kritische Auseinandersetzung überhaupt nicht bestreiten. Selbst der äußerst kritische Text in der vorgelegten Datei bezeichnet ihre wissenschaftliche Qualifikation ausdrücklich als außer Frage stehend. Aber Qualifikation und politische Mehrheitsfähigkeit sind zwei verschiedene Dinge.
Gerade Verfassungsrichter besitzen enorme Macht. Ihre Entscheidungen können gesellschaftliche Konflikte über Jahrzehnte prägen. Deshalb ist es vollkommen legitim, vor einer Wahl wissenschaftliche Veröffentlichungen, Rechtsauffassungen und gesellschaftspolitische Positionen eines Kandidaten kritisch zu untersuchen. Das ist keine Beschädigung der Demokratie. Das ist Demokratie.
Die Grenze wird dort überschritten, wo aus sachlicher Kritik Diffamierung, persönliche Herabsetzung oder Bedrohung wird. Aber ebenso problematisch wäre die gegenteilige Vorstellung, scharfe öffentliche Kritik an einer Kandidatin sei bereits illegitim, weil diese wissenschaftlich hervorragend qualifiziert ist.
Brisante Selbstgewissheit. Wer besitzt eigentlich die Wahrheit?
Besonders unglücklich wirkt deshalb der Titel „Wahl und Wahrheit“. Natürlich ist das ein Buchtitel und kein Anspruch auf persönliche Unfehlbarkeit. Trotzdem besitzt die Kombination eine bemerkenswerte Symbolik. Denn Demokratie lebt gerade nicht davon, dass eine Person die Wahrheit besitzt.
Demokratie lebt vom Widerspruch. Sie lebt von konkurrierenden Auffassungen. Sie lebt davon, dass Professoren irren können, Journalisten irren können, Politiker irren können und selbstverständlich auch Verfassungsjuristen irren können. Die juristische Expertise eines Menschen macht dessen gesellschaftspolitische Wertungen nicht unangreifbar.
Brosius Gersdorf selbst fordert eine Rückkehr zur sachorientierten Debatte. Ihr Verlag beschreibt genau dies als eines der zentralen Anliegen ihres Buches. Dann muss dieser Maßstab aber für alle gelten. Auch für ihre Kritiker.
Alarmierende Entwicklung. Aus persönlichem Scheitern wird ein Systemproblem
Genau an diesem Punkt überzeugt die Selbstdarstellung von Frauke Brosius Gersdorf nicht jeden. Natürlich darf sie erzählen, was ihr widerfahren ist. Natürlich darf sie falsche Behauptungen korrigieren. Natürlich darf sie ein Buch darüber schreiben. Aber die Öffentlichkeit darf umgekehrt fragen, ob die Dimension des Geschehens inzwischen noch stimmt.
Der vorgelegte Text fasst diese Kritik ausgesprochen pointiert zusammen. Dort wird Brosius Gersdorfs Darstellung so wiedergegeben, dass ihre gescheiterte Wahl nicht lediglich ein persönlicher Tiefpunkt gewesen sei, sondern als Angriff auf den Rechtsstaat verstanden werde. Hier liegt der entscheidende demokratische Widerspruch.
Ein Kandidat besitzt keinen Anspruch darauf, dass seine politische Unterstützung bis zur Wahl bestehen bleibt. Eine parlamentarische Mehrheit darf ihre Meinung ändern. Abgeordnete dürfen Zweifel bekommen. Medien dürfen Positionen eines Kandidaten untersuchen. Bürger dürfen diese Positionen kritisieren.
Und eine Kandidatur darf scheitern. Wer darin bereits eine Beschädigung der Demokratie erkennt, sollte erklären, wo legitimer demokratischer Widerstand endet und illegitime Einflussnahme beginnt.
Entscheidende Erkenntnis. Frauke Brosius Gersdorf ist nicht der Maßstab der Demokratie
Deutschland braucht selbstbewusste Verfassungsrechtler. Deutschland braucht aber keine unantastbaren Verfassungsrechtler. Frauke Brosius Gersdorf hat jedes Recht, ihre Geschichte zu erzählen. Sie hat jedes Recht, die damalige Berichterstattung zu kritisieren und Desinformation anzuprangern. Aber ihre Kritiker haben dasselbe Recht, ihre Positionen auseinanderzunehmen.
Und sie dürfen insbesondere fragen, warum das Scheitern einer einzelnen Kandidatin ein Jahr später noch immer mit derart großer medialer Aufmerksamkeit behandelt wird, während andere gescheiterte Kandidaturen kaum öffentliche Spuren hinterlassen haben. Vielleicht besteht die eigentliche demokratische Reife gerade darin, ein Nein auszuhalten.
Denn Karlsruhe ist kein Preis für wissenschaftliche Exzellenz. Ein Sitz am Bundesverfassungsgericht ist auch kein persönlicher Anspruch. Frauke Brosius Gersdorf wurde nicht gewählt. Das darf man bedauern. Man darf es aber genauso begrüßen. Beides gehört zur Demokratie.
Und vielleicht wäre genau das die wichtigste Erkenntnis dieser ganzen Affäre. Nicht Frauke Brosius Gersdorf entscheidet, was Demokratie ist. Nicht Markus Lanz entscheidet es. Nicht ihre Kritiker entscheiden es. Eine Demokratie erkennt man vielmehr daran, dass niemand das letzte Wort für sich beanspruchen kann.
„Demokratie beginnt dort, wo auch die Überzeugtesten akzeptieren müssen, dass andere zu einem anderen Urteil kommen dürfen.“
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