Der große Justizskandal
Das Bild vom gerechten Deutschland bröckelt. Mehr Menschen stellen fest, dass Recht inzwischen nicht mehr auf einem gemeinsamen Fundament steht, sondern ein exklusives Gut geworden ist.
Anwälte verlangen Honorare ab 300 Euro netto pro Stunde, manche beginnen eine Beratung nicht ohne unterschriebene Honorarvereinbarung. Gleichzeitig finanzieren staatlich geförderte NGO Organisationen kostenfreie Klagen für Personen, die nicht einmal deutschen Boden betreten haben.
Diese Entwicklung ist nicht nur irritierend. Sie offenbart eine dramatische Schieflage in unserem Rechtsstaat.
Die Honorarvereinbarung hat sich zum bevorzugten Werkzeug der modernen Anwaltschaft entwickelt. Jeder Schriftsatz, jedes Telefonat und jede Mail werden nach Zeit vergütet. Die gesetzlichen Gebühren des RVG sind für viele Anwälte ein Relikt aus einer anderen Zeit geworden.
Damit verschiebt sich das gesamte Gefüge. Der Zugang zum Recht in Deutschland hängt nicht mehr von der Berechtigung eines Anspruchs ab, sondern vom Kontostand des Bürgers. Wer nicht zahlen kann, verzichtet oder verliert, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat.
Kaum ein Bereich zeigt die Misere deutlicher als die Rechtsschutzversicherung. Anbieter wie Advocat, ARAG, Allianz und HUK werben mit umfassendem Schutz, doch dieser Schutz ist in der Realität stark begrenzt.
Der Grund, Versicherungen zahlen nur die gesetzlich festgelegten RVG Gebührensätze. Doch Anwälte arbeiten längst nicht mehr zu diesen Konditionen. Viele Kanzleien nehmen Mandanten mit RechtsschutzversicherungAMP nur dann an, wenn zusätzlich eine Honorarvereinbarung unterzeichnet wird.
Der Bürger bezahlt also monatliche Beiträge, erhält aber im Ernstfall nur eine unvollständige Kostendeckung. Daraus entsteht ein Skandal, der kaum öffentlich wahrgenommen wird.
Besonders am Beispiel Advocat zeigt sich der Widerspruch zwischen Werbung und Wirklichkeit
starre RVG Abrechnung
keine Kostendeckung für Zeitvergütung
aufwendige Prüfverfahren der Erfolgsaussicht
Ablehnung spezialisierter Anwälte
versteckte Leistungsbegrenzungen
Das Ergebnis, der Kunde glaubt an RechtsschutzAMP. Doch im entscheidenden Moment muss er zusätzlich mehrere tausend Euro aufbringen, um einen kompetenten Anwalt überhaupt zu erhalten. Eine Versicherung, die nur im Idealfall schützt, schützt nicht. Sie verkauft Sicherheit, die im Ernstfall für Recht in Deutschland fehlt.
Was sich hier zeigt, ist mehr als nur eine Fehlentwicklung. Es ist ein systemischer Betrug an den Bürgern. Versicherungen nehmen Beiträge für Recht in Deutschland ein, wissen aber, dass die gesetzlichen Vergütungen kaum ein Anwalt akzeptiert. Der Versicherte zahlt und zahlt und erhält dafür nur einen Bruchteil des versprochenen Schutzes.
Auf der anderen Seite finanziert der Staat mit Steuergeld Klagen, die von NGO Organisationen eingereicht werden, häufig im Namen von Personen, die keinerlei Bezug zu Recht in Deutschland haben, und schon gar keinen zu Deutschland selbst.
Der deutsche Bürger aber, der diese Klagen über seine Steuern ermöglicht, steht selbst ohne wirksame Unterstützung da, wenn er sein Recht in Deutschland durchsetzen möchte. Das Vertrauen in die Gerechtigkeit ist die Grundlage einer stabilen Gesellschaft. Wird dieses Vertrauen zerstört, zerfällt das Fundament.
In Deutschland existiert inzwischen eine rechtliche Dreiteilung
Wohlhabende, die sich top Anwälte leisten können
Versicherte, die trotz Rechtsschutz zahlen müssen
NGO Mandanten, deren Verfahren vollständig finanziert werden
Diese Spaltung ist kein theoretisches Problem. Sie zeigt sich täglich in Gerichtssälen, Anwaltspraxen und Verbraucherzentren.
Wenn Gerechtigkeit zu einem Luxusgut wird, verliert der Staat mehr als nur Reputation. Er verliert seine Autorität. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass jeder Bürger Zugang zu einem fairen Verfahren hat.
Wenn Recht jedoch käuflich wird, wenn Versicherungen versagen und Anwälte nur gegen horrende Honorare arbeiten, dann entsteht ein System, das nicht mehr dem Bürger dient, sondern eines, das sich über ihn stellt.
Daraus folgt: Ein Rechtssystem, das nur dem Wohlhabenden dient, hat das Recht verwirkt, sich gerecht zu nennen.“