Alarmierender Abschiebe-Skandal. Warum finanziert der Staat Strukturen für Bleibeperspektiven bei Ausreisepflichtigen?

Köln leistet sich ein kommunales Bleiberechtsprogramm, das langjährig Geduldete auf dem Weg zu einem gesetzlichen Aufenthaltsrecht unterstützt. Der aktuelle Fall der Coesfelder Liste zeigt jedoch erhebliche Defizite und wirft eine grundsätzliche Frage auf. Wie glaubwürdig bleibt eine Ausreisepflicht, wenn staatlich finanzierte Strukturen gleichzeitig daran arbeiten, für Betroffene eine Bleibeperspektive zu eröffnen?

Alarmierender Abschiebe-Skandal. Warum finanziert der Staat Bleibeperspektiven für Ausreisepflichtige? Deutschland führt Asylverfahren durch. Behörden prüfen Anträge. Gerichte kontrollieren Entscheidungen. Menschen erhalten Rechtsschutz und können staatliche Entscheidungen überprüfen lassen. Am Ende dieses rechtsstaatlichen Verfahrens kann aber auch eine vollziehbare Ausreisepflicht stehen.

Und dann? Genau diese Frage macht den Abschiebe-Skandal von Köln politisch so brisant. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld übermittelte dem Kölner Ausländeramt im November 2024 eine Liste mit 471 ausreisepflichtigen Personen und bot Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren an. 218 dieser Menschen befanden sich damals im Kölner Bleiberechtsprogramm. Stadt Köln

Die zuständige Abteilung des Kölner Ausländeramtes lehnte diese Unterstützung nach Recherchen des Kölner Stadt Anzeigers zunächst mit dem Hinweis auf die angestrebte Integration der Teilnehmer ab. Die spätere Untersuchung der Stadt kommt allerdings zu einem differenzierteren Ergebnis. Es habe keine grundsätzliche Verweigerung der Amtshilfe gegeben, wohl aber eine unvollständige Bearbeitung und erhebliche Kommunikationsdefizite. Kölner Stadt-Anzeiger

Damit steht eine Frage im Raum, die weit über Köln hinausgeht.

Abschiebe-Skandal stellt die Glaubwürdigkeit staatlicher Entscheidungen auf die Probe

Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch unmittelbar abgeschoben werden kann. Das muss klar gesagt werden. Es können rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen. Auch die Untersuchung der Stadt Köln weist darauf hin, dass bei der weit überwiegenden Mehrheit der 471 Personen weitere Duldungsgründe bestanden.

Lediglich bei 26 Personen wurde allein Passlosigkeit als Duldungsgrund festgestellt. Gerade deshalb muss die politische Diskussion präzise geführt werden. Wer nicht abgeschoben werden darf, darf selbstverständlich nicht abgeschoben werden. Wer aber vollziehbar ausreisepflichtig ist und bei wem keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse einer Rückführung entgegenstehen, muss damit rechnen können, dass diese staatliche Entscheidung umgesetzt wird.

Andernfalls verliert der Begriff Ausreisepflicht seine praktische Bedeutung. Genau hier liegt der Kern im Abschiebe-Skandal.

Wer hat dieses System eigentlich geschaffen?

Wer jetzt ausschließlich Caritas, Diakonie, Flüchtlingsrat oder andere Organisationen verantwortlich machen möchte, greift zu kurz. Das Kölner Bleiberechtsprogramm ist politisch gewollt. Es handelt sich nach Angaben der Stadt um ein freiwilliges kommunales Unterstützungsprogramm. Es schafft selbst kein Aufenthaltsrecht, sondern soll Menschen dabei unterstützen, gesetzliche Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Stadt Köln

Das ist ein entscheidender Unterschied. Die beteiligten Organisationen können weder eine Abschiebung rechtswirksam aufheben noch eigenmächtig einen Aufenthaltstitel vergeben. Darüber entscheiden staatliche Stellen auf Grundlage des Aufenthaltsrechts. Damit verschiebt sich aber auch die Verantwortung.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur, was einzelne Hilfsorganisationen tun. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, warum Politik und Verwaltung ein System geschaffen haben, in dem Bleibeperspektive und Rückführung miteinander in Konflikt geraten können.

Der Abschiebe-Skandal offenbart einen politischen Zielkonflikt

Auf der einen Seite steht die gesetzliche Ausreisepflicht. Auf der anderen Seite steht ein staatlich getragenes Programm, das Menschen dabei unterstützt, Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erreichen. Beides kann rechtlich nebeneinander existieren. Problematisch wird es jedoch dann, wenn die Teilnahme an einem solchen Programm dazu führt, dass eine mögliche Rückführung verzögert wird.

Und genau vor diesem Problem warnt inzwischen sogar die Stadt Köln selbst. Im Prüfbericht heißt es ausdrücklich, die Teilnahme am Bleiberechtsprogramm oder ein verzögerter Ausschluss dürfe nicht dazu führen, dass Personen ohne Rückführungshindernisse erst verspätet für eine Rückführung in den Blick genommen werden. Stadt Köln

Dieser Satz gehört in das Zentrum des Abschiebe-Skandal. Denn damit bestätigt die Stadt selbst, dass zwischen Bleiberechtsförderung und konsequentem Vollzug der Ausreisepflicht eine organisatorische Grenze gezogen werden muss.

Besonders brisant wird der Abschiebe-Skandal bei Straftaten

Noch schwerer wiegt der Umgang mit strafrechtlich auffällig gewordenen Teilnehmern. Die Stadt ließ 130 Fälle vertieft untersuchen, bei denen Hinweise auf möglicherweise begangene Straftaten bestanden. Bei 79 Personen lagen tatsächlich Verurteilungen vor. Insgesamt wurden 77 Personen aus dem Programm ausgeschlossen, 34 davon aufgrund strafrechtlicher Erkenntnisse.

Bei 29 weiterhin im Programm befindlichen Personen konnte nach Angaben der Prüfer nicht eindeutig nachvollzogen werden, weshalb ein Ausschluss unterblieben war. Inzwischen überprüft das Ausländeramt sämtliche 1.217 Teilnehmer. Dabei wurden zunächst weitere 50 Fälle identifiziert, bei denen ein Ausschluss angezeigt sei. Stadt Köln

Das sind keine Nebensächlichkeiten. Das sind Fragen staatlicher Kontrolle. Warum mussten diese Fälle erst nachträglich untersucht werden? Warum waren Entscheidungen teilweise nicht ausreichend dokumentiert? Warum waren Dienstanweisungen teilweise veraltet? Warum mussten nach Bekanntwerden des Abschiebe-Skandal sämtliche Teilnehmer erneut überprüft werden?

Ein Rechtsstaat muss seine Entscheidungen erklären können

Der Rechtsstaat besitzt gegenüber jedem Menschen Verpflichtungen. Er muss Schutz gewähren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Er muss Gerichtsentscheidungen beachten. Er muss Abschiebungsverbote respektieren. Er muss individuelle Härten berücksichtigen, soweit das Gesetz dies vorsieht.

Aber Rechtsstaatlichkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Der Staat muss ebenso in der Lage sein, eine vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen, wenn keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Sonst entsteht ein gefährlicher Eindruck.

Der Bürger zahlt sein rechtskräftiges Bußgeld. Der Unternehmer muss einen bestandskräftigen Behördenbescheid beachten. Der Steuerpflichtige kann einen Steuerbescheid anfechten. Ist das Verfahren abgeschlossen, muss er die rechtskräftig festgesetzte Forderung erfüllen.

Warum sollte ausgerechnet bei einer vollziehbaren Ausreisepflicht der Eindruck entstehen dürfen, eine staatliche Entscheidung könne auf unbestimmte Zeit folgenlos bleiben? Der Abschiebe-Skandal berührt deshalb nicht nur die Migrationspolitik. Er berührt das Vertrauen in die Verbindlichkeit staatlicher Entscheidungen.

Die Stadt selbst räumt deutlichen Handlungsbedarf ein

Fairerweise gehört auch das Ergebnis der städtischen Untersuchung vollständig in die Debatte. Die Stadt Köln kommt nicht zu dem Ergebnis, dass ihre Ausländerbehörde systematisch geltendes Recht verweigert habe. Die Einzelfallentscheidungen seien ganz überwiegend rechtlich nachvollziehbar gewesen. Gleichzeitig stellt der Prüfbericht jedoch teilweise deutlichen Handlungsbedarf fest.

Genannt werden Probleme bei der behördenübergreifenden Kommunikation, der Aktenführung, der Dokumentation und der Aktualisierung von Dienstanweisungen. Einzelne Fälle müssen erneut überprüft werden. Wer den Abschiebe-Skandal seriös beurteilen möchte, muss beide Seiten nennen. Es gibt bislang keinen Beleg für eine systematische Rechtsverweigerung.

Es gibt aber sehr wohl dokumentierte organisatorische Mängel und Fälle, die nach Ansicht der Prüfer einer Nachsteuerung bedürfen.

Und dann wundert sich Deutschland über den Erfolg der AfD?

Der politische Zusammenhang muss ebenfalls differenziert betrachtet werden. Der Aufstieg der AfD lässt sich nicht auf Abschiebungen oder Migration reduzieren. Wirtschaft, Energiepreise, gesellschaftliche Konflikte, Vertrauen in Institutionen und zahlreiche weitere Faktoren beeinflussen Wahlentscheidungen. Migration spielt jedoch nachweislich eine bedeutende Rolle.

Eine Untersuchung der Konrad Adenauer Stiftung zur Bundestagswahl 2025 ergab, dass 14 Prozent der Wahlberechtigten Migration und Zuwanderung als wichtigstes politisches Problem nannten. Unter dieser Gruppe sahen 37 Prozent die größte Problemlösungskompetenz bei der AfD und 35 Prozent bei der Union. Konrad-Adenauer-Stiftung

Das bedeutet nicht, dass der Abschiebe-Skandal die Stärke der AfD verursacht hat. Es zeigt aber, warum Vorgänge dieser Art politisch hochsensibel sind. Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass staatlich festgestellte Ausreisepflichten nicht zuverlässig vollzogen werden, kann das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit etablierter Institutionen beschädigt werden. Politik, die diesen Zusammenhang ignoriert, löst das Problem nicht.

Humanität und Rechtsstaat dürfen keine Gegensätze werden

Der Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester formulierte nach Abschluss der Untersuchung einen bemerkenswert klaren Grundsatz. Menschen, die sich integrieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten eine Perspektive erhalten können. Gleichzeitig dürfe ein Bleiberechtsprogramm kein Schutzraum vor den Konsequenzen des Rechts sein. Stadt Köln

Genau daran sollte sich das Programm messen lassen. Nicht jede ausreisepflichtige Person kann tatsächlich abgeschoben werden. Nicht jeder Geduldete besitzt automatisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Nicht jede Hilfsorganisation arbeitet gegen den Rechtsstaat. Aber ebenso wenig darf aus einer vollziehbaren Ausreisepflicht ein Verwaltungszustand werden, der jahrelang bestehen bleibt, obwohl eine Rückführung rechtlich und tatsächlich möglich wäre.

Der Abschiebe-Skandal braucht politische Konsequenzen

Die wichtigste Konsequenz aus Köln sollte deshalb nicht Empörung allein sein. Deutschland braucht klare Verantwortlichkeiten. Wer entscheidet über die Aufnahme in ein Bleiberechtsprogramm? Welche strafrechtlichen Erkenntnisse werden vorher abgefragt? Wann erfolgt der Ausschluss? Wer prüft parallel bestehende Rückführungsmöglichkeiten?

Wie wird verhindert, dass ein Bleiberechtsprogramm eine mögliche Abschiebung faktisch verzögert? Und wer übernimmt die politische Verantwortung, wenn genau das geschieht? Der Abschiebe-Skandal zeigt, weshalb solche Fragen nicht irgendwo zwischen Behörden, Beratungsstellen und politischen Ausschüssen verschwinden dürfen. Sie gehören öffentlich beantwortet.

Abschiebe-Skandal ist letztlich eine Frage des Vertrauens

Deutschland kann ein humanes Einwanderungsrecht haben. Deutschland kann Menschen integrieren, die ein gesetzliches Aufenthaltsrecht besitzen oder die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Deutschland kann Härtefälle berücksichtigen. Und Deutschland kann Menschen schützen, die tatsächlich Schutz benötigen.

Aber derselbe Staat muss auch in der Lage sein, eine vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen, wenn keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Beides gehört zum Rechtsstaat. Der Abschiebe-Skandal von Köln sollte deshalb Anlass sein, nicht nur über einzelne Mitarbeiter einer Ausländerbehörde oder einzelne Hilfsorganisationen zu sprechen.

Die viel größere Frage lautet: Wie viel Vertrauen kann ein Staat von seinen Bürgern verlangen, wenn seine eigenen Entscheidungen für diese Bürger nicht mehr zuverlässig als verbindlich erkennbar sind?

Darauf müssen Politik und Verwaltung eine überzeugende Antwort geben. Denn ein Rechtsstaat lebt nicht davon, dass er möglichst viele Vorschriften erlässt. Er lebt davon, dass Bürger darauf vertrauen können, dass seine Regeln für alle gelten und seine rechtsstaatlich getroffenen Entscheidungen auch umgesetzt werden.

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