Eine Behörde soll deutsches Recht vollziehen. Doch in Köln entsteht der Eindruck, dass politische Vorstellungen vom Bleiberecht wichtiger sein könnten als die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht
Was sich derzeit rund um die Kölner Willkommensbehörde offenbart, ist weit mehr als eine gewöhnliche Behördenpanne. Es geht um eine fundamentale Frage unseres Rechtsstaates. Was ist eine Ausreisepflicht noch wert, wenn die zuständige Verwaltung nicht konsequent auf deren Durchsetzung hinarbeitet, sondern ausreisepflichtige Menschen gleichzeitig dabei unterstützt, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
Der bekannt gewordene Fall eines 42 Jahre alten Mannes aus Bosnien Herzegowina zeigt die ganze Absurdität der Situation. Der Mann ist laut den vorliegenden Informationen bereits achtmal unter anderem wegen Bandendiebstahls, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung und Betrugs verurteilt worden. Insgesamt soll er in 147 Fällen aktenkundig sein.
Derzeit läuft erneut ein Verfahren wegen Betrugs. Gleichzeitig sollen für ihn und seine acht Kinder monatlich Sozialleistungen von rund 7500 Euro bezogen werden. Sein Asylantrag wurde bereits 2003 abgelehnt.
Man muss sich diese Konstellation vor Augen führen. Ein abgelehnter Asylantrag. Zahlreiche strafrechtliche Verurteilungen. 147 aktenkundige Fälle. Und mehr als zwei Jahrzehnte später lebt der Mann weiterhin in Deutschland. Wie soll ein Bürger noch verstehen, was der Begriff „Ausreisepflicht“ eigentlich bedeutet?
Kölner Willkommensbehörde und 500 ausreisepflichtige Menschen
Noch problematischer wird der Vorgang dadurch, dass es offenbar keineswegs nur um einen Einzelfall geht. Der soll auf einer Liste mit rund 500 weiteren ausreisepflichtigen Personen stehen. Diese stammen den vorliegenden Informationen zufolge aus Albanien, Bosnien Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und dem Kosovo.
Doch nun kommt der entscheidende Punkt. Die zuständige Zentrale Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld hatte bereits 2024 eine entsprechende Liste nach Köln geschickt und angeboten, bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zu helfen. Damit stand zumindest administrative Unterstützung für mögliche Rückführungen zur Verfügung.
Die Reaktion aus Köln ist bemerkenswert. Aus dem Ressort „Bleiberechtsprogramm“ wurde mitgeteilt, dass die Betroffenen bereits lange geduldet würden. Gleichzeitig hieß es, man unterstütze diese Menschen mit Hilfe von Sozialpädagogen dabei, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Genau an diesem Punkt wird aus einer migrationspolitischen Diskussion ein handfester politischer Skandal.
Ausreisepflicht oder Einladung zum Bleiben
Was bedeutet eigentlich „ausreisepflichtig“? Der Begriff klingt ziemlich eindeutig. Ein Mensch besitzt kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und muss Deutschland verlassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung vorliegen und keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse entgegenstehen.
Doch die Kölner Willkommensbehörde vermittelt nun ein völlig anderes Bild. Während eine Behörde Unterstützung bei Passersatzpapieren anbietet, arbeitet eine andere offenbar daran, langjährig Geduldeten eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.
Das mag in einzelnen Fällen aufgrund gesetzlicher Bleiberechtsregelungen vollkommen rechtmäßig sein. Genau deshalb muss transparent gemacht werden, welche Voraussetzungen in den einzelnen Fällen tatsächlich vorlagen. Denn andernfalls entsteht ein fataler Eindruck.
Der Bürger hört „ausreisepflichtig“. Die Verwaltung versteht möglicherweise „künftiger Antragsteller auf ein Bleiberecht“. So kann ein Rechtsstaat auf Dauer nicht funktionieren.
Ein Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen
Besonders explosiv wird der Fall durch die Sozialleistungen. Rund 7500 Euro monatlich für einen Mann und seine acht Kinder sind zunächst kein Beweis für Sozialbetrug. Familien können abhängig von ihrer individuellen Situation Anspruch auf erhebliche staatliche Leistungen haben. Das muss sauber voneinander getrennt werden.
Doch wenn gleichzeitig zahlreiche Verurteilungen unter anderem wegen Leistungserschleichung und Betrugs bekannt sind und erneut wegen Betrugs ermittelt wird, muss der Staat besonders genau hinsehen. Deutschland besitzt einen leistungsfähigen Sozialstaat. Dieser Sozialstaat wird von Millionen Arbeitnehmern, Selbstständigen und Unternehmen finanziert.
Diese Menschen dürfen erwarten, dass mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird. Sie dürfen erwarten, dass Ansprüche kontrolliert werden. Sie dürfen erwarten, dass Betrug verfolgt wird. Und sie dürfen vor allem erwarten, dass der Staat seine eigenen Gesetze ernst nimmt.
Eine Kölner Willkommensbehörde, bei der der Eindruck entsteht, dass Bleibeperspektiven wichtiger sein könnten als bestehende Ausreisepflichten, beschädigt dieses Vertrauen massiv.
Wenn aus einer Ausländerbehörde eine Willkommensbehörde wird
Der Begriff selbst verrät bereits eine politische Philosophie. „Willkommensbehörde“. Eine Behörde muss allerdings zunächst weder willkommen heißen noch abschrecken. Eine Behörde muss Recht anwenden. Natürlich soll sie freundlich beraten. Natürlich soll sie Menschen respektvoll behandeln. Natürlich soll sie Integration unterstützen, wenn Menschen dauerhaft in Deutschland leben dürfen.
Aber eine Ausländerbehörde besitzt auch die Aufgabe, Aufenthaltsrecht durchzusetzen. Genau hier liegt der entscheidende Konflikt. 2022 wurde die Kölner Ausländerbehörde unter der damaligen Oberbürgermeisterin Henriette Reker konzeptionell zu einer sogenannten Ausländer Willkommensbehörde weiterentwickelt. Eine solche politische Schwerpunktsetzung darf niemals dazu führen, dass geltendes Aufenthaltsrecht zweitrangig wird.
Welche Rolle spielt grüne Migrationspolitik?
Auch die politische Verantwortung muss untersucht werden. Henriette Reker galt als grünennah. Daraus folgt selbstverständlich nicht, dass die Grünen einzelne Entscheidungen über Abschiebungen getroffen oder gar rechtswidriges Verhalten angeordnet hätten. Dafür liegen keine entsprechenden Belege vor.
Sehr wohl darf aber gefragt werden, welches migrationspolitische Leitbild hinter einer Verwaltung steht, die ausdrücklich als Kölner Willkommensbehörde verstanden werden soll. Denn genau hier treffen zwei politische Vorstellungen aufeinander. Die eine lautet, dass Menschen möglichst umfassend dabei unterstützt werden sollen, Bleibeperspektiven zu erhalten.
Die andere lautet, dass nach Abschluss rechtsstaatlicher Verfahren auch eine negative Entscheidung Konsequenzen haben muss. Integration ohne Durchsetzung des Aufenthaltsrechts funktioniert nicht. Humanität ohne Ordnung funktioniert ebenfalls nicht. Wer jeden Konflikt zwischen Bleibewunsch und Ausreisepflicht zugunsten des Bleibens auflösen möchte, verändert letztlich den Charakter des gesamten Asylsystems.
Warum überhaupt noch Asylverfahren?
Diese Frage muss erlaubt sein. Deutschland betreibt aufwendige Asylverfahren. Behörden prüfen Anträge. Rechtsanwälte vertreten Antragsteller. Verwaltungsgerichte überprüfen Entscheidungen. Steuerzahler finanzieren dieses gesamte rechtsstaatliche Verfahren. Doch wozu dieser Aufwand, wenn eine endgültige Ablehnung am Ende möglicherweise kaum praktische Folgen hat?
Ein Rechtsstaat kann nicht nur Entscheidungen produzieren. Er muss sie auch vollziehen. Wer einen positiven Bescheid erhält, darf bleiben. Wer einen negativen Bescheid erhält, besitzt Rechtsmittel. Sind diese ausgeschöpft und besteht eine vollziehbare Ausreisepflicht, muss diese grundsätzlich auch Konsequenzen haben. Sonst wird das gesamte Verfahren zur Farce.
Besonders unverständlich bei Straftätern
Noch schwerer vermittelbar wird das Problem bei wiederholt straffällig gewordenen Menschen. Wer nach Deutschland kommt und sich an unsere Gesetze hält, muss fair behandelt werden. Wer Schutz benötigt, muss Schutz bekommen. Wer hier arbeitet, sich integriert und seinen Beitrag zur Gesellschaft leistet, verdient Anerkennung.
Aber wer wiederholt Straftaten begeht und gleichzeitig kein Aufenthaltsrecht besitzt, ist ein völlig anderer Fall. Bei einem Mann, der bereits achtmal verurteilt wurde und in 147 Fällen aktenkundig sein soll, muss die Frage nach einer möglichen Aufenthaltsbeendigung mit besonderer Konsequenz geprüft werden. Das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun. Das nennt sich Rechtsstaat.
Der deutsche Steuerzahler darf Antworten verlangen
Die Kölner Willkommensbehörde muss deshalb umfassend erklären, was tatsächlich geschehen ist. Warum wurden die betreffenden Personen nicht zurückgeführt? Welche konkreten Abschiebungshindernisse bestanden? Warum wurde das Angebot zur Unterstützung bei Passersatzpapieren offenbar nicht genutzt? Wie viele der rund 500 Personen waren tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig?
Wie viele erhielten später einen Aufenthaltstitel? Wie viele waren strafrechtlich auffällig? Welche Sozialleistungen wurden insgesamt ausgezahlt? Und welche politischen oder administrativen Vorgaben galten innerhalb der Behörde? Das sind keine populistischen Fragen. Das sind Fragen, auf die Steuerzahler in einem demokratischen Rechtsstaat Anspruch auf Antworten haben.
Ein Untersuchungsausschuss wäre konsequent
Die politische Dimension des Vorgangs ist inzwischen so erheblich, dass bereits die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss erhoben wurde. Das erscheint konsequent. Denn jetzt muss aufgeklärt werden, ob es sich lediglich um einzelne Entscheidungen handelte oder ob dahinter ein systematisches Verwaltungskonzept stand.
Sollte sich herausstellen, dass rechtlich mögliche Rückführungen aus politischen Gründen bewusst nicht betrieben wurden, wäre das ein Vorgang von erheblicher Tragweite. Dann müsste auch untersucht werden, wer diese Entscheidungen getroffen hat und ob dabei dienstrechtliche oder andere gesetzliche Grenzen überschritten wurden.
Von strafbarem Verhalten kann ohne entsprechende Ermittlungen und gerichtliche Feststellungen nicht gesprochen werden. Politisch wäre ein solches Vorgehen dennoch verheerend.
Deutschland braucht keine ideologische Verwaltung
Der eigentliche Skandal reicht deshalb weit über Köln hinaus. Eine Verwaltung darf weder links noch rechts sein. Sie darf weder grün noch rot noch schwarz sein. Eine Behörde hat keine politische Mission. Sie hat einen gesetzlichen Auftrag. Wenn Politik möchte, dass mehr ausreisepflichtige Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben können, dann muss der Gesetzgeber entsprechende Gesetze beschließen und sich dafür gegenüber den Wählern verantworten.
Was nicht akzeptabel wäre, ist ein Zustand, in dem politisch gewünschte Ergebnisse durch Verwaltungspraxis erreicht werden, obwohl staatliche Entscheidungen eigentlich in eine andere Richtung weisen. Genau deshalb muss die Kölner Willkommensbehörde vollständig durchleuchtet werden.
Was für ein Zustand ist das?
Der deutsche Bürger arbeitet. Er bezahlt Einkommensteuer. Er bezahlt Mehrwertsteuer. Er bezahlt Sozialabgaben. Er finanziert Verwaltungen, Gerichte, Sozialleistungen und Integrationsprogramme. Im Gegenzug darf er etwas ausgesprochen Banales erwarten.
Dass der Staat seine eigenen Regeln ernst nimmt. Wenn ein mehrfach verurteilter ausreisepflichtiger Mann Jahrzehnte nach der Ablehnung seines Asylantrags weiterhin in Deutschland lebt, während gleichzeitig erhebliche Sozialleistungen für seine Familie fließen, ist die Frage nach dem Funktionieren des Systems unvermeidlich.
Wenn darüber hinaus rund 500 ausreisepflichtige Menschen Gegenstand eines Konflikts zwischen Rückführung und Bleibeperspektive werden, handelt es sich nicht mehr um eine Randnotiz. Es geht um das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Kölner Willkommensbehörde steht deshalb beispielhaft für eine Frage, die Deutschland endlich beantworten muss.
Ist eine Ausreisepflicht eine verbindliche staatliche Entscheidung? Oder ist sie nur ein Zwischenstand, bis irgendeine Behörde doch noch einen Weg zum dauerhaften Aufenthalt findet? Beides gleichzeitig funktioniert nicht. Der Rechtsstaat entscheidet sich nicht daran, wie viele Gesetze im Bundesgesetzblatt stehen. Er entscheidet sich daran, ob sie tatsächlich gelten.
„Ein Staat verliert seine Autorität nicht dann, wenn seine Gesetze streng sind, sondern wenn seine eigenen Institutionen den Eindruck erwecken, sie seien unverbindlich.“
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