Finanzminister will Personalrabatte besteuern und kassiert ausgerechnet bei Beschäftigten
Während Finanzminister Lars Klingbeil den Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer streichen will, summieren sich die steuerfreien Kostenpauschalen der 630 Bundestagsabgeordneten rechnerisch auf mehr als 41 Millionen Euro pro Jahr. Zwei unterschiedliche Regelungen, aber ein politisch brisanter Kontrast.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat eine neue Einnahmequelle entdeckt. Diesmal geht es nicht um Millionäre, Großkonzerne oder komplizierte Steuermodelle. Es geht um Arbeitnehmer, die Produkte oder Dienstleistungen ihres eigenen Arbeitgebers günstiger bekommen.
Der bisherige Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich soll nach den bekannt gewordenen Plänen abgeschafft werden. Der Staat verspricht sich davon rund 240 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr. 240 Millionen Euro, die irgendwo herkommen müssen.
Sie kommen von Arbeitnehmern. Und damit stellt sich eine unangenehme Frage: Warum sucht ein sozialdemokratischer Finanzminister ausgerechnet bei einem überschaubaren Vorteil für Beschäftigte nach zusätzlichen Staatseinnahmen?
Der Rabattfreibetrag ist kein Privileg für Reiche
Der Rabattfreibetrag ist keine Steueroase für Millionäre. Von Personalrabatten profitieren ganz normale Beschäftigte. Mitarbeiter eines Automobilherstellers können beispielsweise Fahrzeuge ihres Unternehmens günstiger erwerben. Beschäftigte im Handel erhalten Preisnachlässe auf Waren. Andere Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Vergünstigungen auf eigene Produkte oder Dienstleistungen.
Der Staat begrenzt diese steuerliche Begünstigung bereits heute. Der Rabattfreibetrag beträgt lediglich 1.080 Euro im Jahr. Und genau diese 1.080 Euro sind offenbar interessant genug, um ins Visier des Bundesfinanzministers zu geraten. Das ist das eigentlich Bemerkenswerte an Klingbeils Plan. Während überall über die Entlastung der arbeitenden Mitte gesprochen wird, soll ein konkreter Vorteil für Arbeitnehmer verschwinden.
Ausgerechnet bei kleinen und mittleren Einkommen
Kritik daran kommt inzwischen aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Der CDU Finanzpolitiker Fritz Güntzler warnt davor, dass gerade Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen betroffen wären. Er spricht von einer faktischen Belastung der Arbeitnehmer und fordert nicht die Abschaffung, sondern eine Verbesserung der Regelung.
Auch aus den Reihen der Grünen gibt es Bedenken. Der Finanzpolitiker Sascha Müller warnt vor zusätzlicher Bürokratie und davor, dass Unternehmen Personalrabatte möglicherweise vollständig einstellen könnten. Damit könnte Klingbeils Reform sogar einen doppelten Effekt haben. Zuerst fällt der Rabattfreibetrag. Danach könnte bei manchen Unternehmen auch noch der Personalrabatt verschwinden.
Der Staat hätte mehr Einnahmen. Der Arbeitnehmer hätte weniger. Ist das wirklich moderne sozialdemokratische Arbeitnehmerpolitik?
Klingbeil will 240 Millionen Euro zusätzlich kassieren
Natürlich muss ein Finanzminister den Bundeshaushalt finanzieren. Doch Politik besteht aus Prioritäten. Wenn der Staat rund 240 Millionen Euro durch die Abschaffung des Rabattfreibetrags einnehmen möchte, muss die Frage erlaubt sein, ob vorher tatsächlich alle anderen Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Deutschland verfügt über einen Bundeshaushalt von Hunderten Milliarden Euro. Der Staat finanziert Ministerien, Behörden, Förderprogramme, Beauftragte und einen gewaltigen Verwaltungsapparat. Und ausgerechnet ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro für Arbeitnehmer soll nun einen Beitrag zur Konsolidierung leisten?
Man muss kein Steuerexperte sein, um zu verstehen, warum diese Botschaft bei vielen Beschäftigten schlecht ankommen dürfte.
Dann schauen wir einmal auf den Deutschen Bundestag
Besonders interessant wird die Diskussion, wenn man den Blick auf diejenigen richtet, die über Steuern und staatliche Ausgaben entscheiden. Deutschland hat derzeit 630 Bundestagsabgeordnete. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Das muss ausdrücklich erwähnt werden, denn alles andere wäre falsch.
Zusätzlich erhalten Bundestagsabgeordnete jedoch eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 5.467,27 Euro pro Monat. Diese Pauschale dient mandatsbedingten Aufwendungen, beispielsweise dem Wahlkreisbüro, der Zweitwohnung in Berlin und weiteren Kosten der Mandatsausübung.
Auch das gehört zur vollständigen Wahrheit. Doch dann darf gerechnet werden. 630 Abgeordnete × 5.467,27 Euro × 12 Monate ergeben 41.333.361,20 Euro. Damit summieren sich die steuerfreien Kostenpauschalen der Bundestagsabgeordneten rechnerisch auf mehr als 41,3 Millionen Euro pro Jahr.
Mehr als 65.600 Euro steuerfreie Pauschale pro Abgeordnetem
Noch anschaulicher wird die Größenordnung beim Blick auf einen einzelnen Abgeordneten. 5.467,27 Euro monatlich ergeben 65.607,24 Euro steuerfreie Kostenpauschale pro Jahr. Beim Arbeitnehmer diskutiert der Finanzminister gleichzeitig über einen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro jährlich.
Natürlich sind diese beiden Sachverhalte steuerrechtlich nicht identisch. Die Kostenpauschale der Abgeordneten soll Aufwendungen abdecken, die aufgrund der Ausübung des Mandats entstehen. Der Rabattfreibetrag wiederum betrifft einen geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis.
Wer seriös argumentiert, muss diesen Unterschied benennen. Aber politische Prioritäten dürfen trotzdem miteinander verglichen werden. Und genau dieser Vergleich ist bemerkenswert.
Fünfmal mehr im Monat als Arbeitnehmer im ganzen Jahr
Ein Bundestagsabgeordneter erhält monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale, die mehr als das Fünffache des gesamten jährlichen Rabattfreibetrags eines Arbeitnehmers beträgt. Noch einmal:
Der Arbeitnehmer hat bislang 1.080 Euro Rabattfreibetrag im Jahr. Der Bundestagsabgeordnete erhält 5.467,27 Euro steuerfreie Kostenpauschale im Monat.
Wer einem Arbeitnehmer nun erklärt, seine 1.080 Euro seien steuerpolitisch nicht mehr vertretbar, sollte zumindest Verständnis dafür haben, wenn dieser Bürger anschließend nach den steuerfreien Regelungen für diejenigen fragt, die darüber entscheiden.
41 Millionen Euro werden plötzlich politisch interessant
Der Vergleich lässt sich noch weiterführen. Klingbeils geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags soll dem Staat rund 240 Millionen Euro pro Jahr bringen. Die steuerfreien Kostenpauschalen der 630 Bundestagsabgeordneten summieren sich rechnerisch auf rund 41,3 Millionen Euro jährlich.
Das entspricht mehr als 17 Prozent jener Summe, die durch die Abschaffung des Rabattfreibetrags zusätzlich in die Staatskasse kommen soll. Niemand behauptet deshalb, die Kostenpauschale der Abgeordneten müsse vollständig gestrichen werden. Abgeordnete haben aufgrund ihres Mandats tatsächliche Aufwendungen.
Aber wenn in Berlin über jeden steuerlichen Vorteil der Bürger gesprochen wird, darf man erwarten, dass die Politik mit derselben Konsequenz die eigenen Regelungen überprüft.
Warum fängt der Staat nicht bei sich selbst an?
Genau hier liegt der politische Kern der Debatte. Deutschland diskutiert seit Jahren über hohe Steuern und Sozialabgaben. Arbeitnehmer fragen sich, warum von jeder Gehaltserhöhung ein erheblicher Teil wieder beim Staat landet. Unternehmen beklagen Bürokratie und hohe Kosten.
Und die Antwort des Finanzministers soll darin bestehen, einen Rabattfreibetrag abzuschaffen?
Warum lautet die erste Frage nicht: Wo kann der Staat selbst sparen? Warum werden nicht zuerst Verwaltungsstrukturen überprüft? Warum wird nicht konsequent untersucht, welche staatlichen Programme tatsächlich notwendig und erfolgreich sind? Warum wird nicht jeder Euro öffentlicher Ausgaben genauso kritisch hinterfragt wie die 1.080 Euro Rabattfreibetrag eines Arbeitnehmers?
Personalrabatte sind mehr als ein Steuervorteil
Personalrabatte erfüllen zudem einen betrieblichen Zweck. Unternehmen nutzen sie zur Mitarbeiterbindung und als zusätzliche Anerkennung für ihre Beschäftigten. Wer für ein Unternehmen arbeitet und dessen Produkte herstellt, verkauft oder entwickelt, darf häufig selbst günstiger darauf zugreifen.
Was ist daran gesellschaftlich problematisch? Der Arbeitgeber gewährt den Rabatt. Der Arbeitnehmer freut sich über einen Vorteil. Das Unternehmen stärkt die Bindung seiner Mitarbeiter. Und nun kommt der Staat und fragt, ob er daran stärker beteiligt werden kann. Genau dieses Denken sorgt bei vielen Bürgern zunehmend für Frust.
Aus 1.080 Euro wird ein Symbol
Der Rabattfreibetrag ist deshalb längst mehr als eine steuerrechtliche Detailfrage. Er steht exemplarisch für das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Ein Staat kann seine Bürger grundsätzlich auf zwei Arten betrachten. Als Menschen, die durch ihre Arbeit Wohlstand schaffen und möglichst viel von diesem Wohlstand behalten sollten.
Oder als Steuerzahler, bei denen permanent geprüft wird, an welcher Stelle noch zusätzliche Einnahmen möglich sind. Die Diskussion um den Rabattfreibetrag vermittelt leider den Eindruck der zweiten Variante.
Klingbeil muss erklären, warum ausgerechnet Arbeitnehmer zahlen sollen
Lars Klingbeil sollte deshalb erklären, warum die Abschaffung des Rabattfreibetrags notwendig sein soll. Warum müssen Arbeitnehmer auf einen seit Jahren bestehenden Vorteil verzichten? Warum sollen ausgerechnet kleine und mittlere Einkommen zusätzliche Belastungen tragen?
Und warum beginnt eine solche Reform nicht mit einer schonungslosen Überprüfung staatlicher Ausgaben und politischer Privilegien? Das sind keine populistischen Fragen. Das sind Fragen nach politischen Prioritäten.
Erst die eigene Tasche und dann die des Bürgers
Wer von Bürgern verlangt, auf steuerliche Vorteile zu verzichten, muss glaubwürdig vorleben, dass der Staat mit seinem Geld verantwortungsvoll umgeht. Genau daran wird Klingbeils Vorhaben gemessen werden. Der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro mag im Bundeshaushalt wie eine Kleinigkeit erscheinen.
Für den einzelnen Arbeitnehmer kann er einen spürbaren Unterschied machen. Und vor allem besitzt seine Abschaffung eine enorme Symbolwirkung. Ein sozialdemokratischer Finanzminister möchte zusätzliche Einnahmen erzielen und findet sie ausgerechnet bei Personalrabatten von Arbeitnehmern.
Währenddessen summieren sich allein die steuerfreien Kostenpauschalen der 630 Bundestagsabgeordneten auf mehr als 41 Millionen Euro jährlich. Beides ist steuerrechtlich unterschiedlich. Aber der politische Kontrast könnte kaum größer sein.
Vielleicht sollte deshalb ein neuer Grundsatz für Berlin gelten: Bevor der Staat wieder in die Taschen seiner Bürger greift, sollte er zuerst gründlich in die eigenen schauen.
„Wer beim Arbeitnehmer um 1.080 Euro feilscht, muss sich bei 41 Millionen Euro in den eigenen Reihen besonders kritische Fragen gefallen lassen.“
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