Als die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht scheiterte, war die politische Empörung groß. Vertreter der SPD sprachen von einer Kampagne. Kritiker warfen der Union vor, dem Druck aus den sozialen Medien nachgegeben zu haben. Doch ein Jahr später zeigt sich, dass die damalige Entscheidung keineswegs vorschnell oder unbegründet gewesen sein muss.
Die jüngste Debatte um die Legalisierung der Leihmutterschaft liefert dafür neue Argumente. In einem Interview vertrat Brosius-Gersdorf die Auffassung, das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland beschneide die Selbstbestimmung von Frauen. CDU-Politiker Armin Laschet reagierte ungewöhnlich deutlich und erklärte, es sei ein „Segen“, dass sie nicht am höchsten deutschen Gericht sitze und dort über die Werteordnung der Verfassung wache.
Ob man diese Formulierung für angemessen hält oder nicht, die dahinterstehende Frage ist berechtigt.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein politischer Debattierclub
Richter am Bundesverfassungsgericht treffen Entscheidungen, die über Jahrzehnte hinweg das Leben von Millionen Menschen beeinflussen können. Sie entscheiden über Grundrechte, Staatsorganisation, Wahlrecht, Familienrecht und Fragen der Menschenwürde. Deshalb genügt es nicht, fachlich herausragend zu sein.
Verfassungsrichter müssen zugleich den Eindruck größtmöglicher Unabhängigkeit und Zurückhaltung vermitteln. Wer bereits vor seiner Wahl bei hoch emotionalen gesellschaftlichen Konflikten sehr klare Positionen bezieht, muss damit rechnen, dass seine spätere Neutralität kritisch hinterfragt wird. Genau darin liegt der Kern der damaligen Diskussion.
Leihmutterschaft ist weit mehr als Selbstbestimmung
Frauke Brosius-Gersdorf argumentiert, Frauen müssten selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Kind für andere austragen möchten. Staatliche Verbote seien mit dem Leitbild eines selbstbestimmten Individuums nur schwer vereinbar. Gleichzeitig plädiert sie dafür, auch eine regulierte Form der Leihmutterschaft in Deutschland zu ermöglichen.
Diese Sichtweise ist juristisch vertretbar. Sie ist jedoch keineswegs alternativlos. Denn die Gegenposition verweist auf ebenso gewichtige verfassungsrechtliche Prinzipien. Leihmutterschaft betrifft nicht nur die Entscheidungsfreiheit einer erwachsenen Frau.
Sie berührt zugleich die Menschenwürde des Kindes, den Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung sowie die Frage, ob Schwangerschaft und Geburt Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen werden dürfen. Selbst dort, wo lediglich eine sogenannte altruistische Leihmutterschaft vorgesehen ist, bestehen erhebliche praktische und ethische Probleme.
Karlsruhe braucht Vertrauen
Das Bundesverfassungsgericht lebt nicht von Polizei oder Regierung. Es lebt vom Vertrauen der Bevölkerung. Dieses Vertrauen entsteht dadurch, dass Entscheidungen möglichst unabhängig von parteipolitischen oder weltanschaulichen Vorprägungen erscheinen.
Je stärker eine Richterkandidatin bereits öffentlich mit bestimmten politischen Reformforderungen verbunden wird, desto schwieriger wird genau dieses Vertrauen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass Richter keine Meinung haben dürften. Natürlich haben sie diese.
Die entscheidende Frage lautet jedoch, ob sie diese vor ihrer Wahl derart öffentlich vertreten, dass Zweifel an ihrer späteren Neutralität entstehen können. Gerade bei Themen wie Abtreibung, Familienrecht oder Leihmutterschaft sind solche Zweifel besonders sensibel.
Die Union durfte Nein sagen
In einer Demokratie besitzt keine Partei einen Anspruch darauf, dass ihre Kandidaten automatisch gewählt werden. Die Wahl von Verfassungsrichtern verlangt breite Mehrheiten. Genau deshalb müssen Kandidaten über Parteigrenzen hinweg Vertrauen schaffen. Wenn erhebliche Teile des Bundestages dieses Vertrauen nicht mehr sehen, ist eine Ablehnung kein Angriff auf den Rechtsstaat.
Sie ist Ausdruck des parlamentarischen Wahlverfahrens. Dass Frauke Brosius-Gersdorf letztlich keine Mehrheit fand, zeigt daher nicht zwingend eine Schwäche des Systems. Es zeigt vielmehr, dass das System funktioniert.
Neue Aussagen bestätigen frühere Zweifel
Die aktuelle Debatte macht deutlich, dass Frauke Brosius-Gersdorf ihre Positionen nicht abgeschwächt hat. Im Gegenteil. Sie kritisiert die bisherige Rechtslage ausdrücklich und bezeichnet das Verbot der Leihmutterschaft als Einschränkung weiblicher Selbstbestimmung. Gleichzeitig hält sie eine gesetzliche Öffnung für möglich und verweist auf Modelle anderer Staaten.
Diese Aussagen bestätigen, dass ihre Auffassungen in gesellschaftlich hochsensiblen Bereichen klar konturiert sind. Gerade deshalb erscheint es nachvollziehbar, dass zahlreiche Abgeordnete Zweifel hatten, ob eine solche Kandidatin das notwendige Vertrauen aller politischen Lager gewinnen kann.
Verfassungsrichter brauchen Integrationskraft
Das höchste deutsche Gericht entscheidet regelmäßig über Themen, bei denen Gesellschaft und Politik tief gespalten sind. Deshalb genügt juristische Brillanz allein nicht. Verfassungsrichter müssen auch integrieren. Sie müssen vermitteln. Sie müssen Entscheidungen treffen können, die selbst von unterlegenen Seiten als fair akzeptiert werden.
Je stärker eine Person bereits vor Amtsantritt mit kontroversen Positionen identifiziert wird, desto schwieriger wird genau diese Aufgabe. Und genau das wurde Frauke Brosius-Gersdorf zum Verhängnis.
So funktioniert Demokratie
Die Nichtwahl von Frauke Brosius-Gersdorf war kein Angriff auf Wissenschaft oder Meinungsfreiheit. Sie war eine politische Entscheidung innerhalb eines demokratisch vorgesehenen Wahlverfahrens. Die aktuelle Diskussion über Leihmutterschaft zeigt vielmehr, warum viele Abgeordnete bereits damals erhebliche Vorbehalte gegen Frauke Brosius-Gersdorf hatten.
Gerade weil das Bundesverfassungsgericht das Vertrauen aller Bürger genießen muss, dürfen an seine Richter besonders hohe Maßstäbe angelegt werden. Die Entscheidung der Union, Frauke Brosius-Gersdorf letztlich nicht zu unterstützen, erscheint vor diesem Hintergrund jedenfalls nachvollziehbar und politisch legitim.
„Das höchste Gericht braucht nicht die lautesten Stimmen, sondern das größte Vertrauen.“
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